Unsere Schüler Freispiel im Außengelände Kreative Projekte Spielerisch lernen und Neues entdecken

Suchtkreis

Sucht sucht etwas.

Genauer, der Mensch sucht etwas. Wer sucht, dem fehlt etwas für sich und seine Entwicklung. Aber auch wer nicht sucht, dem fehlt etwas Wesentliches für seine Entwicklung als Mensch: Die Suche. Die Sucht ist der Irrtum seiner Suche, ein unausgesprochener Hilferuf, nicht gefunden zu haben, wonach er eigentlich sucht. Sucht ist unerfüllte und unvollendete Suche.

Alle Gründe, die zu Suchtverhalten führen, sind ausnahmslos anzuerkennen. Sie wollen wahrgenommen und erfüllt werden. Im Grunde seines Herzens sucht jeder betroffene Mensch nach einer Alternative zur Sucht, seiner Heilung. Für die Begleitung gefährdeter Menschen bedarf es herzlicher Offenheit, vertrauensvoller Hinwendung, echten Interesses, Geduld und Wegbereitschaft. Wir wollen unsere Schüler auch in besonderen Lebenssituationen seelisch, pädagogisch und sozial begleiten und alles Mögliche für sie tun, um sie als kostbare Mitglieder der Gemeinschaft nicht zu verlieren. Für Schüler, Lehrer und Eltern besteht jederzeit die Möglichkeit, sich in allen Suchtfragen vertraulich an den Suchtkreis zu wenden.

Der Suchtkreis unterstützt die Schule und die Menschen, die ihr angeschlossen sind, darin, Suchtfragen und den Umgang mit Suchtmitteln auf pädagogischer, medizinischer und rechtlicher Ebene zu bearbeiten. Er setzt sich aus Mitarbeitern der Freien Waldorfschule Dresden und engagierten wie kompetenten Eltern zusammen. Kompetenz meint, dass der Personenkreis beruflich, durch eigenes Erfahren oder entsprechende Weiterbildungen in die Lage versetzt ist, sich zu Problemen und Fragen zum Themenbereich Sucht adäquat äußern zu können. Der Suchtkreis wird von der Schulentwicklungskonferenz (SEK) gewählt und besteht aus maximal 8 festen Mitgliedern, mindestens aber aus 2 Eltern- und 2 Lehrervertretern.

Aufgabenbeschreibung

Der Suchtkreis sieht sich als Bindeglied zwischen allen in Suchtfragen beteiligten Parteien.

  1. Er informiert die Lehrerschaft über Präventions-, Beratungs- und Hilfsangebote sowohl schulinterner als auch externer Stellen.
  2. Er unterstützt im Bedarfsfall die Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes zur Suchtprävention.
  3. Er ist Ansprechpartner für betroffene Schüler, Eltern und Schulangestellte. Diesbezüglich verpflichten sich die Mitglieder des Suchtkreises zur Verschwiegenheit. Er berät Betroffene über schulinterne und -externe Hilfsangebote.
  4. Er überwacht im Interventionsfall die Einhaltung des Interventionsleitfadens.
  5. Er steht im Interventionsfall beratend zur Seite, um Kommunikationsmöglichkeiten und Hilfsangebote aufzuzeigen.

Befugnisse und Einschränkungen

Der Suchtkreis führt selbstständig Beratungen mit Interessierten und Betroffenen durch.
Er darf sich aktiv an die Schulleitung und das Lehrerkollegium wenden, um Präventions-, Beratungs- und Hilfsangebote zu unterbreiten. Sollten betroffene Schüler oder Eltern sich an den Suchtkreis wenden, darf er sich, das Einverständnis der Betroffenen vorausgesetzt, an die betreuenden Lehrer wenden, um gemeinsam unterstützende Maßnahmen zu vereinbaren.

Der Suchtkreis erhält im Interventionsfall Befugnisse entsprechend dem Interventionsleitfaden. Die Verhängung schulrechtlicher Konsequenzen nach §§ 7. I und 7.II der Schulordnung obliegt der Schulleitung, der Suchtkreis kann jedoch im Vorfeld solcher Schritte beratend hinzugezogen werden.
Hinweise und Anregungen zur Arbeit des Suchtkreises bitte per E-Mail an:
suchtkreis@waldorfschule-dresden.de